Beitrags- und Kassenordnung
1. Beiträge
Die Mitglieder des Bezirksverbandes Ruhr entrichten einen Monatsbeitrag von 0,10 € pro Mitglied des Kreisverbandes.
Ortsverbände, deren Kreisverbände weder dem Bezirksverband Ruhr noch einem anderen Bezirksverband angehören entrichten einen Monatsbeitrag von 0,05 € pro Mitglied des Ortsverbandes
Stichtag für die Ermittlung der Mitgliedszahlen ist der 31. Dezember des Vorjahres.
2. Kostenerstattung
MandatsträgerInnen des Bezirksverbandes erhalten für ihre mandatsbedingten Aufwendungen Kostenerstattung.